Blockheizkraftwerke \ Förderung der Kraft Wärme Kopplung
Befreiung von der Strom- und Mineralölsteuer
Bei einer Leistung kleiner als 2000 kW und einem Jahresnutzungsgrad von mehr als 70% sind BHKW von der Mineralöl- und der Stromsteuer befreit!
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz)
Die Betreiber begünstigter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhalten bis zum Jahre 2010 Zuschlagszahlungen wobei für den Ausbau kleiner KWK-Anlagen bis zu einer Leistung von 2 MWel ebenfalls Gelder bereitgestellt werden. Mini-KWK-Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung erhalten einen Zuschlag zur Einspeisevergütung von 5,11 Ct/kWh für 10 Jahre ab Inbetriebnahme.
KfW-Programm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Investitionen in Anlagen und Maßnahmen, die Energie sparen und den Kohlendioxidausstoß reduzieren. Die KfW bietet Investoren langfristige zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren.
BHKW -Einspeisevergütung bei Verwendung von Brennstoffen aus Biomasse
Der Bundestag hat am 25.02.2000 das Erneuerbare-Energiengesetz verabschiedet. Alle erfassten Anlagen erhalten für 20 Jahre erhöhte Einspeise-Vergütungen.
Energieeinsparverordnung EnEV
Die EnEV begrenzt den zulässigen Primärenergiebedarf. Gegenüber der Wärmeschutzverordnung berücksichtigt sie auch die Energieverbräuche eines Gebäudes, die außerhalb, z.B. im Kraftwerk oder beim Transport der Energieträger, entstehen. Damit ergeben sich insbesondere mit Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung herausragende Möglichkeiten den zulässigen Primärenergiebedarf zu unterschreiten.
KfW-Programm zur CO2-Minderung auch für BHKW
Zu den Umweltzielen der Bundesregierung gehört unter anderem die Reduzierung der Emissionen von Kohlendioxid (CO2): Der Ausstoß von CO2 soll bis zum Jahr 2005 um 25 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Auch Bauherren und Immobilienbesitzer können ihren Teil dazu beitragen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Investitionen in Anlagen und Maßnahmen, die Energie sparen und den Kohlendioxidausstoß reduzieren.Die KfW bietet Investoren langfristige zinsgünstige Darlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren; diese können jederzeit ohne Kosten vorzeitig zurückgezahlt werden.
Förderfähig sind Investitionen, die bei Wohngebäuden die CO2-Belastung mindern und Energie einsparen wie beispielsweise:
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an bestehenden Gebäuden zur Installation von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung,
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der Bau von Energiesparhäusern in den zwei Variationen "Energiesparhaus 60" und "Energiesparhaus 40". Die Gebäude verbrauchen im Jahr maximal 60 beziehungsweise 40 Kilowattstunden Primärenergie für Heizung und Warmwasser pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (s. hierzu auch die Energieeinsparverordnung). Zur Primärenergieeinsparung leistet das BHKW bei üblicher Dimensionierung einen wesentlichen Beitrag.
Ist die Energieeinsparung wesentlicher Bestandteil eines geplanten Contracting-Vorhabens, kommt ebenfalls eine Förderung durch das KfW-CO2-Minderungsprogramm in Betracht. Antragsberechtigt sind Contracting-Geber, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Gebäuden wie beispielsweise Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinde, Kreise, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gewerbliche Unternehmen.
Private Investoren erhalten ihr Darlehen über die durchleitenden Banken und Sparkassen; öffentlich-rechtliche Antragsteller, gewerbliche Unternehmen sowie Unternehmen im kommunalen Eigentum wenden sich direkt an die KfW.